‚E-Government‘ steht für den elektronischen Zugang zur öffentlichen Verwaltung. Die Digitalisierung von Antragsvorgängen, Statusabfragen, Dokumentenuploads und -downloads, Terminvereinbarungen und vielem mehr dient der Verschlankung von Verwaltungsstrukturen, schafft Transparenz und spart viel Zeit.
Vor allem Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen profitieren von E-Government-Angeboten. Sie ersparen sich den Weg zum Amt und können ihre Anliegen ganz bequem online erledigen: zeitlich und örtlich unabhängig, sofern ein Internetzugang zur Verfügung steht. Um auch Nutzern mit Behinderung den Onlineservice zu bieten, stellt die Barrierefreiheit bei E-Government-Angeboten eine wesentliche Grundvoraussetzung dar.
Damit E-Government-Prozesse auch in der Praxis erfolgreich sind, muss nicht nur die IT-, sondern auch die Organisationsstruktur stimmen. Für die zunehmende Modernisierung von öffentlichen Verwaltungsstrukturen zeichnet das BMI verantwortlich. Im 2013 verabschiedeten E-Government-Gesetz (EGovG) sind die Voraussetzungen für die elektronische Verwaltung verankert.