Einen Ghostwriter könnte man fast als das Umkehrmodell eines Whistleblowers bezeichnen. Beide schreiben Texte für die Öffentlichkeit. Der Ghostwriter bleibt als Autor aber meist im Hintergrund und oftmals für die Leserschaft anonym, während der Whistleblower seine brisanten Enthüllungen mit seinem Namen deklariert. Ghostwriter sind grundsätzlich Auftragsschreiber, sie werden von Dritten mit Textarbeiten beauftragt. Das können bspw. Verlage und Agenturen sein, aber auch Personen des öffentlichen Lebens (Politiker u. a. Prominente).
Ein Ghostwriter kommt zum Einsatz, wenn der Publizierende Unterstützung in der Textkreation benötigt. Der „geisterhafte Schreiber“ wird bei Buchveröffentlichungen mitunter als Co-Autor benannt, meistens bleibt er aber gänzlich anonym. Während diese Form des Ghostwritings legitim ist, sind Ghostwriter-Arbeiten in wissenschaftlichen Bereichen strafbar. Das betrifft bspw. den Fall einer Diplomarbeit, die trotz eidesstattlicher Versicherung der Urheberschaft des Einreichenden durch einen beauftragten Ghostwriter erstellt worden ist.