Die Künstlersozialkasse (kurz: KSK) sorgt dafür, dass freischaffende Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Die Durchführung ist im Künstlersozialversicherungsgesetz (kurz: KSVG) verankert und ermöglicht KSK-Mitgliedern so den Zugang zur gesetzlichen Pflege-, Renten- und Altersvorsorge.
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