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NIS-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie regelt Maßnahmen zur umfassenden Cybersicherheit in der Europäischen Union. Als zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit stellt sie klar, dass Unternehmen und Organisationen in 18 kritischen Sektoren besser auf Bedrohungen durch Hackerangriffe vorbereitet sein müssen. Dies gilt für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), aber auch für deren IT-Dienstleister und Digitalagenturen.

NIS-2-Richtlinie für einheitliche Sicherheitsstandards in der EU

Es genügt schon lange nicht mehr der Anspruch, eine gut funktionierende Website zu haben. Die IT-Sicherheit der Zukunft muss absolut zuverlässig sein. Verschlüsselung, regelmäßige Updates und sichere Passwörter sind Pflicht. Hinzu kommen regelmäßige Sicherheitsupdates für Plug-ins und Systeme, um potenzielle Schwachstellen zu schließen. Kommt es doch einmal zu einem Vorfall (z. B. Datenleck oder Hackerangriff), muss dieser innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.

Der Job einer betreuenden Digitalagentur ist es bereits heute, Risiken zu erkennen und zu bewerten, etwa mit Sicherheitsüberprüfungen und Schwachstellen-Scans. Auch regelmäßige Penetrationstests sind eine vorsorgliche Maßnahme, um potenzielle Sicherheitslücken zu finden. Neben den KRITIS-Unternehmen selbst sollten auch alle mit ihm verbundenen Partner und Dienstleister die hohen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Für den Bereich der professionellen Webentwicklung bedeutet dies ebenfalls, maximale Standards einzuhalten, um ein mögliches Risikopotenzial so gering wie möglich zu halten und nachhaltige Schäden für die Gesellschaft, die durch einen Cyberangriff verursacht werden könnten, auszuschließen. Eine regelmäßige Überprüfung und Dokumentation des Sicherheitsstatus sind daher eine unverzichtbare Routine. KRITIS-Unternehmen arbeiten bereits eng mit dem BSI zusammen, das mit der NIS-2-Richtlinie erweiterte Befugnisse erhält. Damit wird die Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft im IT-Sicherheitssektor weiter ausgebaut.

Schulungen und Workshops, um Bedrohungslagen zu erkennen und richtig zu handeln

Nicht nur KRITIS-Betreiber, sondern auch Unternehmen und Organisationen anderer Bereiche sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen, um Cyber-Bedrohungen rechtzeitig zu erkennen. Tools helfen dabei, Phishing-Mails zu erkennen und den Umgang mit Passwörtern zu verbessern. Auch regelmäßige Back-ups sind unverzichtbar, um sicherzustellen, dass im Fall eines Angriffs schnell wieder auf die aktuellen Daten zugegriffen werden kann.

NIS-2-Konformität – für Digitalagenturen mit Sicherheit ein USP

Full-Stack-Webdesigner und Webentwickler unterstützen ihre Kunden, indem sie nicht nur technisch anspruchsvolle Websites und Apps anbieten, sondern auch hinsichtlich der Cybersicherheit up to date sind. Risikomanagement, Meldungen von Vorfällen und Sicherheitslösungen gehören in Zukunft noch mehr zum erfragten Tool-Set, um Kunden umfassend zu betreuen. So wird die Sicherheitsberatung als zusätzlicher Service ausgebaut. NIS-2-konform zu sein, ist nicht nur Pflicht, sondern mit Sicherheit auch ein relevantes Verkaufsargument im Wettbewerb, ein neuer USP.

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