BITV 2.0 – was steckt dahinter?
In der Vergangenheit waren Websites für sehr viele Menschen ausgelegt, die keinerlei Zugangshürden zu bewältigen hatten, um die Online-Inhalte nutzen zu können. Anders bei Menschen mit Beeinträchtigung, etwa Blinden oder Hörgeschädigten: Sie hatten nur sehr eingeschränkten Zugriff auf den Content. So blieben sie viele Jahre außen vor, wenn sie etwa die Angebote von kommunalen Einrichtungen nutzen wollten. Die BITV 2.0 verpflichtet öffentliche Stellen in Deutschland dazu, ihre Websites endlich barrierefrei umgestalten zu lassen. Dies bedeutet, dass alle Nutzer dank eines barrierefreien Webdesigns problemlos alle Inhalte nutzen können. Die Verordnung setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und stellt sicher, dass niemand aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen benachteiligt wird.